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Teilnahmebedingungen

Rückbildungsgymnastik

Mit dieser Anmeldung ist die Teilnahme verbindlich.

Die Kursgebühren werden bei gesetzlich versicherten Frauen direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Die Krankenkassen übernehmen 600 Minuten Rückbildungsgymnastik bei regelmäßiger Teilnahme. Die Teilnehmerin quittiert die Anwesenheit durch ihre Unterschrift.

Versäumte Kursstunden:

Die Gebühren für versäumte Stunden werden nicht von der Krankenkasse übernommen und müssen daher von der Teilnehmerin selbst getragen werden. Dabei ist es unerheblich, aus welchem Grund die Teilnahme nicht erfolgt.

Versäumte Stunden können nicht nachgeholt werden.

Pro fehlende Kurseinheit werden EUR 9,95 als Selbstzahlerleistung in Rechnung gestellt.

 

Eine Abmeldung vom Kurs (Stornierung der verbindlichen Anmeldung) sollte bis 14 Tage vor Kursbeginn erfolgen. Bei Abmeldung weniger als 14 Tagen davor werden 50% der Kursgebühr als Stornierungskosten fällig, bei weniger als 7 Tagen sind 100% zu zahlen. Diese werden als Selbstzahlerleistung in Rechnung gestellt.

Der Rücktritt muss schriftlich oder per EMail erklärt werden. 

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